Schon seit 2004 bildet der § 167 Abs. 2 im SGB IX den gesetzlichen Rahmen zum betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM).
Daraus ergibt sich für jeden Arbeitgeber die Verpflichtung zu einer professionellen Unterstützung beim Wiedereinstieg in den Arbeitsprozess gegenüber Mitarbeitern, die krankheitsbedingt für längere Zeit der Arbeit fernbleiben müssen (mehr als 42 Tage innerhalb der letzten 12 Monate).
Es stehen 3 Kernziele im Mittelpunkt des BEM:
Der Schwerpunkt meiner Tätigkeit liegt in der unternehemsspezifischen Beratung und Unterstützung zum Erreichen dieser Kernziele im betrieblichen Eingliederungs- management (BEM) - praxisnah und effizient.
Die Grundlage dafür liegt in meiner beruflichen wie persönlichen Erfahrung und die sich daraus entwickelte Überzeugung hinsichtlich des großen Potentials im BEM.
Beratungsschwerpunkte:
Die ersten Schritte im BEM
Prozessbegleitung
Networking im BEM
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung
Nachhaltiges BEM
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